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   OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2021 - 3 MR 17/21   

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OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2021 - 3 MR 17/21 (https://dejure.org/2021,7770)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.03.2021 - 3 MR 17/21 (https://dejure.org/2021,7770)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. März 2021 - 3 MR 17/21 (https://dejure.org/2021,7770)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
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    Beherbergungsverbot; Corona; COVID-19; Kontaktreduzierung; Mobilität; Pandemie; Tourismus; Urlaubsreisen; Infektionsschutzrecht - Antrag gemäß § 47 Abs. 6 VwGO

  • rechtsportal.de

    Beherbergungsverbot; Corona; COVID-19; Kontaktreduzierung; Mobilität; Pandemie; Tourismus; Urlaubsreisen; Infektionsschutzrecht - Antrag gemäß § 47 Abs. 6 VwGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.04.2020 - 3 MR 4/20

    SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung bleibt vollziehbar

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2021 - 3 MR 17/21
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen bzw. noch zu stellenden Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (Beschl. des Senats v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris Rn. 3; BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12 jeweils m. w. N.).

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris Rn. 5; BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12 jeweils m.w.N).

    Hierbei ist wegen der schwerwiegenden Folgen einer einstweiligen Anordnung grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (Beschl. des Senats v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris Rn. 21).

  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2021 - 3 MR 17/21
    Bei der Folgenabwägung sind die Auswirkungen auf alle von der angegriffenen Regelung Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur die Folgen für den Antragsteller (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, juris Rn. 8).

    Die geltend gemachten Interessen sind zwar gewichtig, erscheinen aber nach dem hier anzulegenden strengen Maßstab nicht derart schwerwiegend, dass es unzumutbar erschiene, sie einstweilen zurückzustellen, um einen möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz zu ermöglichen, zu dem der Staat aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 2 Abs. 2 GG prinzipiell auch verpflichtet ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, juris Rn. 11 m. w. N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2020 - 3 MR 66/20

    Beherbergungsverbot während der Corona-Pandemie (Schleswig-Holstein)

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2021 - 3 MR 17/21
    Denn die Vermietung zu touristischen Zwecken genutzter Immobilien kann eine das allgemeine Infektionsrisiko erhöhende Gefahrenlage dadurch begründen, dass verschiedenen Gästen und Gästegruppen Kontaktmöglichkeiten in und im Umfeld der Ferienimmobilie eröffnet werden und die Mobilität innerhalb des Bundesgebiets erhöht wird (vgl. Beschl. d. Senats v. 23.11.2020 - 3 MR 66/20 -, juris Rn. 23-24 m. w. N.).

    3 Abs. 1 GG ist im Übrigen auch nicht insoweit verletzt, als private Übernachtungen bei Familie und Freunden weiterhin möglich bleiben (vgl. Beschl. d. Senats v. 23.11.2020 - 3 MR 66/20 -, juris Rn. 29-30 m. w. N.).

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2021 - 3 MR 17/21
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen bzw. noch zu stellenden Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (Beschl. des Senats v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris Rn. 3; BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12 jeweils m. w. N.).

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris Rn. 5; BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12 jeweils m.w.N).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2020 - 3 MR 47/20

    Schleswig-Holsteinisches Beherbergungsverbot ist außer Vollzug gesetzt

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2021 - 3 MR 17/21
    Es gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschl. vom 07.03-2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris Rn. 171; Beschl. d. Senats v. 23.10.2020 - 3 MR 47/20 -, juris Rn. 24, jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2021 - 3 MR 17/21
    Es gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschl. vom 07.03-2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris Rn. 171; Beschl. d. Senats v. 23.10.2020 - 3 MR 47/20 -, juris Rn. 24, jeweils m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.01.2021 - 3 MR 2/21

    Weitere Eilentscheidungen nach neuerlichem Corona-Lockdown - Friseursalons und

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2021 - 3 MR 17/21
    Es bestehen keine durchgreifenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Ermächtigungsgrundlagen (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 19.01.2021 - 3 MR 2/21 -, juris Rn. 24-26).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.11.2020 - 3 MR 56/20

    Beherbergungsverbot während der Corona-Pandemie (Schleswig-Holstein)

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2021 - 3 MR 17/21
    Das Bundesverfassungsgericht betont, dass auch der Schutz des "eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs" nicht weiter reicht als der Schutz, den seine wirtschaftliche Grundlage genießt und nur den konkreten Bestand an Rechten und Gütern erfasst; bloße Umsatz- und Gewinnchancen oder tatsächliche Gegebenheiten werden hingegen auch unter dem Gesichtspunkt "des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs" nicht von der Eigentumsgarantie erfasst (BVerfG, Urt. v. 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11 u. a. -, juris Rn. 240 m. w. N.; Beschl. d. Senats v. 05.11.2020 - 3 MR 56/20 -, juris Rn. 29-30).
  • BVerfG, 22.10.2020 - 1 BvQ 116/20

    Eilantrag zum Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein mangels hinreichender

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2021 - 3 MR 17/21
    Zwar bewirkt ein Beherbergungsverbot schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte, die insbesondere nach Maßgabe der Verhältnismäßigkeit zu rechtfertigen sein müssen (BVerfG, Beschl. v. 22.10.2020 - 1 BvQ 116/20 -, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 29.09.2010 - 1 BvR 1789/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Tankstellenpächterin gegen das nächtliche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2021 - 3 MR 17/21
    Ebenso wie für die Eignung einer Maßnahme kommt dem Gesetz- bzw. im Rahmen der Ermächtigung dem Verordnungsgeber für ihre Erforderlichkeit ein Beurteilungs- und Prognosespielraum zu, der nur dann überschritten ist, wenn aufgrund der dem Normgeber bekannten Tatsachen und der bereits vorhandenen Erfahrungen feststellbar ist, dass weniger grundrechtsbelastende, aber gleich wirksame Regelungsalternativen in Betracht kommen (stRspr., vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.09.2010 - 1 BvR 1789/10 -, juris Rn. 21; BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn. 49 jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 17.12.2012 - 4 BN 19.12

    Anforderung an die Antragsbefugnis bei der Geltendmachung einer Rechtsverletzung

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.02.2021 - 3 MR 6/21

    Corona-Lockdown - Auch Friseure bleiben noch geschlossen

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2021 - 3 MR 3/21

    Corona-Lockdown - TEDi-Filialen bleiben geschlossen

  • OVG Bremen, 19.04.2022 - 1 D 126/21

    Normenkontrolle - Beschränkungen von Beherbergungsbetrieben und

    Selbst vollständige vorübergehende Betriebsschließungen auf der Grundlage des § 28a Abs. 1 IfSG führen im Regelfall noch nicht zu einem Eingriff in die Substanz der geschlossenen Betriebe oder Einrichtungen (so auch NdsOVG, Urt. v. 25.11.2021 - 13 KN 62/20, juris Rn. 60; im Eilverfahren: BayVGH, Beschl. v. 21.04.2021 - 20 NE 21.1068, juris Rn. 41; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.03.2021 - 1 S 677/21, juris Rn. 64; OVG Hamburg, Beschl. v. 20.01.2021 - 5 Bs 228/20, juris Rn. 16; im Eilverfahren offengelassen: OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 11.05.2021 - OVG 11 S 41/21, juris Rn. 63 ff.; OVG Schlesw.-Holst., Beschl. v. 25.03.2021 - 3 MR 17/21, juris Rn. 32; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 22.03.2021 - 3 R 22/21, juris Rn. 66; a.A. im Fall von Betriebsschließungen oder vollständigem Erliegen der Betriebsführung u.a. Shirvani, NVwZ 2020, 1457, 1458 m.w.N.).

    Angesichts des Gewichts der mit solchen Maßnahmen verfolgten Belange kann eine gesetzliche Regelung, die das Ergreifen solcher Maßnahmen ermöglicht, trotz möglicher erheblicher wirtschaftlicher Auswirkungen bei den Betroffenen auch ohne Berücksichtigung staatlicher Hilfsleistungen nicht ohne Weiteres als unzumutbar und unangemessen angesehen werden (so auch im Eilverfahren: SächsOVG, Beschl. v. 20.05.2021 - 3 B 141/21, juris Rn. 40; hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der auf Grundlage des § 28a IfSG erlassenen Maßnahme: OVG Schlesw.-Holst., Beschl. v. 25.03.2021 - 3 MR 17/21, juris Rn. 33 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.03.2021 - 1 S 677/21, juris Rn. 64; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 22.03.2021 - 3 R 22/21, juris Rn. 66).

    Im Übrigen dienten die im Wesentlichen ein touristisches Beherbergungsverbot darstellenden Beschränkungen von Beherbergungsbetrieben ausweislich der Begründung der Vierundzwanzigsten Coronaverordnung maßgeblich auch einer Reduzierung der Mobilität der Bevölkerung, die mit touristischen Reisen einhergeht, und in der Regel auch mit sozialen Kontakten der Touristen auch außerhalb von Hotels (z.B. öffentliche Verkehrsmittel, Sehenswürdigkeiten, Einkaufsläden etc.) verbunden ist (siehe im Eilverfahren auch SächsOVG, Beschl. v. 20.05.2021 - 3 B 141/21, juris Rn. 71 und Beschl. v. 14.04.2021 - 3 B 21/21, juris Rn. 41; OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 14.04.2021 - OVG 11 S 49/21, juris Rn. 20; ThürOVG, Beschl. v. 09.04.2021 - 3 EN 190/21, juris Rn. 77; OVG NRW, Beschl. v. 26.03.2021 - 13 B 346/21.NE, juris Rn. 68; OVG Schlesw.-Holst., Beschl. v. 25.03.2021 - 3 MR 17/21, juris Rn. 23; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.03.2021 - 1 S 677/21, juris Rn. 40; OVG Hamburg, Beschl. v. 20.01.2021 - 5 Bs 228/20, juris Rn. 23).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.05.2021 - 1 KM 189/21

    Das Beherbergungsverbot sowie das Einreiseverbot und Ausreisegebot verstoßen nach

    Daran hält der Senat für die streitgegenständlichen Regelungen auch vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens und zwischenzeitlicher weitergehender Kenntnisse fest (vgl. zur Verhältnismäßigkeit eines Beherbergungsverbots hinsichtlich der dortigen Landesregelungen auch OVG Schleswig, Beschluss vom 25. März 2021 - 3 MR 17/21 -, juris Rn. 17 ff.).

    Denn zum einen ist auf die Schutzrichtung der Maßnahmen speziell in Bezug auf das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern abzustellen, und zum anderen erfolgt bei den nicht nur den Einzelfall regelnden Beschränkungen eine zulässige typisierende Betrachtung von Beherbergungsbetrieben (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 25. März 2021 - 3 MR 17/21 -, juris Rn. 26).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.04.2021 - 11 S 49.21

    Verbot der Beherbergung von Touristen auf Camping- und Wohnmobilstellplätzen in

    Der Verordnungsgeber darf bei den von ihm für erforderlich gehaltenen Regelungen pauschalieren und musste - jedenfalls bei den hier in Rede stehenden zeitlich eng befristeten Regelungen - nicht darauf abstellen, ob das mit der Nutzung von Beherbergungseinrichtungen generell erhöhte Infektionsrisiko in bestimmten individuellen Konstellationen geringer ist (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 5. Mai 2020 - OVG 11 S 38/20 -, Rn. 29, juris, m.w.N.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. März 2021 - 3 MR 17/21 -, Rn. 26, juris).
  • OVG Thüringen, 14.04.2021 - 3 EN 195/21

    Corona-Pandemie ("3. Welle"): Untersagung touristischer Übernachtungsangebote und

    Dies legt weder der Vortrag der Antragstellerin nahe, noch ist dies ansonsten erkennbar (vgl. hierzu im Übrigen: ThürVerfGH, Beschlüsse vom 28. Dezember 2020 - VerfGH 118/20 - und vom 24. Juni 2020 - VerfGH 17/20 - BVerfG, Beschlüsse vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 - und vom 28. April 2020 - 1 BvR 899/20 - jeweils juris; vgl. zuletzt zum Verbot touristischer Übernachtungsangebote: OVG Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. März 2021 - 13 B 346/21.NE -, juris Rn. 113; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. März 2021 - 3 MR 17/21 - juris Rn. 40; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24. März 2021 - 13 MN 129/21 - juris Rn. 60; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2021 - 11 S 32/21 - juris Rn. 33 ff.).
  • OVG Thüringen, 09.04.2021 - 3 EN 190/21

    Corona-Pandemie; sog. dritte Welle; Untersagung touristischer

    Dies legt weder der Vortrag der Antragstellerin nahe, noch ist dies ansonsten erkennbar (vgl. hierzu im Übrigen: ThürVerfGH, Beschlüsse vom 28. Dezember 2020 - VerfGH 118/20 - und vom 24. Juni 2020 - VerfGH 17/20 - BVerfG, Beschlüsse vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 - und vom 28. April 2020 - 1 BvR 899/20 - jeweils juris; vgl. zuletzt zum Verbot touristischer Übernachtungsangebote: OVG Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. März 2021 - 13 B 346/21.NE -, juris Rn. 113; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. März 2021 - 3 MR 17/21 - juris Rn. 40; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24. März 2021 - 13 MN 129/21 - juris Rn. 60; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2021 - 11 S 32/21 - juris Rn. 33 ff.).
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